DigiFishDok – Das Wichtigste auf einen Blick
Das Land Schleswig-Holstein hat seit dem 01.10.2025 ein neues Online Portal erstellt, worüber Sie die Fischereiabgabe bezahlen und Ihren Fischereischein digital verwalten können.
- Digitale Fischereiabgabe: Seit dem 01.10.2025 gibt es keine Aufkleber mehr – die Abgabe wird nur noch online über DigiFishDok erworben.
- Nachweis: Nach der Bezahlung erhalten Sie eine digitale Bestätigung (auf dem Smartphone oder als Ausdruck), die Sie gemeinsam mit Ihrem Fischereischein vorzeigen.
- Papierfischereischein:
- Kann bis Ende 2030 weiterhin genutzt werden.
Digitalisierung ab 2031:
- Ab dem 01.01.2031 wird auch der Fischereischein ausschließlich digital.
Ab dann sind sowohl Fischereischein als auch Fischereiabgabe ausschließlich über DigiFishDok verfügbar.
Der Ablauf seit dem 01.10.2025 kurz erklärt:
- Sie kommen wie gewohnt zu Ihrer zuständigen Behörde.
- Dort geben Sie Ihre Daten an bzw. legen Ihren Fischereischein vor.
- Der Fischereischein kann vom 01.10.25-31.12.30 gegen eine Gebühr von 30,-€ digitalisiert werden. (Papierschein ist noch bis 31.12.2030 gültig) Nach der Digitalisierung erhalten Sie einen Fischereischein in Kartenformat, der Ihnen per Post zugesendet wird. Dieser wird wie folgt aussehen:
- Falls Sie erstmalig den Fischereischein beantragen wollen, müssen Sie uns das Prüfungszeugnis vorlegen. In diesem Fall können Sie den Fischereischein nur noch digital erwerben.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fischereischein digital auf dem Smartphone oder Tablet mitzuführen. (sofort nutzbar)
- Die Fischereiabgabe wird direkt über DigiFishDok erfasst und bezahlt.
- Nach der Bezahlung erhalten Sie für die Fischereiabgabe keinen Aufkleber mehr.
- Sofern Sie Ihren Fischereischein bereits digitalisiert haben, wird die Fischereiabgabe auf Ihren digitalen Schein gespeichert und Sie müssen nichts weiter beachten oder mitführen
- Falls Sie nur eine Fischereiabgabe bezahlen möchten und noch Ihren alten Papierschein besitzen, wird Ihnen eine digitale Bestätigung oder ein Ausdruck zum Mitführen mitgegeben
Bei einer Kontrolle zeigen Sie künftig:
Digital – Ihren Ausweis und Ihre Scheckkarte oder Ihren Ausweis und den QR-Code auf dem Smartphone/Tablet
Papierfischereischein- Ihren Ausweis, Ihren Fischereischein und bei digital erworbener Fischereiabgabe seit dem 01.10.2025 den QR-Code auf Papier oder Ihrem Smartphone/Tablet
Weitere Informationen -auch zur Gebührenanpassung- finden Sie auf folgender Website:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/fischerei
Ihre Vorteile: Schnell, unkompliziert, jederzeit verfügbar und rechtssicher.