Verkehrssicherungspflicht - Fällungen von Pappeln außerhalb der Schutzfrist notwendig
Die Stadt Schwentinental muss im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht kurzfristig ab 28.11.2025 den Weg zwischen den Rotwild-Damwild Gehegen in 24223 Schwentinental im Stadtteil Raisdorf zur Fällung umsturzgefährdeter Pappeln für Parkbesucher sperren.
Daher kann es ab sofort zu Einschränkungen beim Besuch im Wildpark im Bereich Rotwild-/Damwild-Gehege sowie zusätzlich ab Montag, den 01.12.2025 im Kurvenbereich des Fernsichtweges in 24223 Schwentinental kommen. Vereinzelt kann es auch zu kurzfristigen Vollsperrungen kommen. Es ist bei geplant, die Sperrungen nach Beendigung der Maßnahme vom 28.11. und 01.12.- ca. 12.12.2025 wieder zum 13.12.2025 aufheben zu können.
Hintergrund
Der Zustand der überalterten Pappeln hat dazu geführt das lt. Gutachtachten und diverser Experten eine Fällung der Pappeln zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die Gefährdungslage aufgrund mangelnder Standfestigkeit der Pappeln ist für Besucher, Mitarbeiter und unser Rotwild akut von Experten beurteilt und geprüft worden, sodass die Stadt Schwentinental kurzfristig reagiert.
Untersuchungen durch externe Experten haben ergeben, dass einige der Pappeln im Rotwildgehege leider durch Fäule und ihr Alter stark geschädigt sind. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit müssen die Fällungen dieser Bäume vorgenommen werden.
Der Naturschutzbehörde des Kreis Plön sowie das zuständige Veterinäramt sind eingebunden und informiert. Der Artenschutz und erforderliche Ausgleich ist im Vorwege durch ein Planungsbüro in einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (sog. LBP) geprüft und dokumentiert worden. Der erforderliche Ausgleich ist in der Weinbergsiedlung / Totenredder geplant. Ein Biologe ist bei den artenschutzrelevanten Bäumen während der Fällarbeiten permanent dabei und kann ggf. bei Fledermaus-Verdacht oder Vorkommen sofort reagieren.
Die Stadt Schwentinental bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten.
Stadt Schwentinental