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Rönner Weg: Kurzfristige Sperrung ab dem 09. Februar

Fällung von Bäumen zur Verkehrssicherung notwendig

Das Kloster Preetz und die Stadt Schwentinental müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht kurzfristig ab 09.02.2026 den Rönner Weg in 24223 Schwentinental im Stadtteil Raisdorf zur Fällung verkehrsgefährdender Bäume im Wegbereich für Spaziergänger und sonstigen Verkehr sperren.


Mit Sperrungsbeginn ab Montagmittag 09.02.2026 kann es zu Einschränkungen beim Besuch des Rönner Weges in Richtung Neuwühren / Rönne sowie am Dienstag, den 10.02.2022 bis vorr. Donnerstag, den 12.02.2026 in 24223 Schwentinental kommen. 


Es ist geplant, die Sperrung nach Beendigung der Maßnahme vom 09.02.- ca. 12.02.2026 wieder zum 13.02.2026 aufheben zu können.  


Hintergrund
Die Maßnahme dient dazu, die Verkehrssicherheit durch Entnahme gefährdender Bäume herzustellen. Der Eingriff findet außerhalb der Brut- und Setzzeit statt und hat somit keine negativen Auswirkungen auf die Tierwelt.

Einige Bäume im Wegbereich des Rönner Weges auf Flächen des Klosterforstes sind verkehrsgefährdend; ein gefahrloses Passieren auf dem Rönner Weg ist zurzeit uneingeschränkt nicht möglich. Die Baumfällungen sind zur Gefahrenabwehr erforderlich. Darüber hinaus ist der Eingriff aus waldbaulicher Sicht sinnvoll, da die Schattenbaumart Buche immer stärker in die Kronen der langsam wachsenden Lichtbaumart Eiche hineinwächst und diese durch Konkurrenz negativ beeinflusst. Ein dauerhafter Erhalt der Eiche ist mit dieser Maßnahme möglich.


Das Kloster Preetz reagiert als Waldeigentümer kurzfristig und kommt in Kooperation mit der Stadt Schwentinental als Eigentümer des öffentlichen Weges seiner Verkehrssicherungspflicht nach.


Sperrungen des Waldes sind nach § 20 (1) 1. LWaldG SH aus wichtigen Gründen wie die Verkehrssicherung nach dem Landeswaldgesetz zulässig.


Die Naturschutzbehörde des Kreis Plön sowie die zuständige Untere Forstbehörde sind eingebunden und informiert. 


Die Stadt Schwentinental bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten und Beachtung der Gefahrhinweise.


Stadt Schwentinental
 

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