Der Verwaltungsbericht 2025 zum Druchblättern
Auf Grundlage des § 45 b i. V. m. § 45 c Gemeindeordnung Schleswig-Holstein berichtet der Bürgermeister zum Stichtag 1. März eines Jahres ausführlich schriftlich über die nachstehend aufgeführten Angelegenheiten, wobei der jeweilige Bericht zum 01.04. eines jeden Jahres vorzulegen ist. Den nicht dem Hauptausschuss angehörenden Mitgliedern der Stadtvertretung und Ausschussmitgliedern sind die Berichte mit gleichem Termin zuzuleiten.
Der Bericht soll mit seiner Themenbreite, mit den vielen zusammengetragenen Daten und Fakten in Tabellen und Schriftform den Stadtvertreter/innen bei ihrer kommunalpolitischen Arbeit dienen und gleichzeitig der Öffentlichkeit einen transparenten Eindruck vermitteln von den gesellschaftlichen Entwicklungen in Schwentinental und dem Zustand unserer Stadt.
Für konstruktive Kritik zur Verbesserung der inhaltlichen Darstellung und des Umfangs der aufbereiteten Daten bin ich sehr dankbar.
Mein Dank gilt an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen, die diesen Bericht durch Bereitstellung und Aufarbeitung der Informationen ermöglicht haben.
Schwentinental, den 1. April 2026
Thomas Haß
Bürgermeister