Aktuelles

Winterdienst

Welche Ausmaße der Winter annehmen und welche Verkehrsbehinderungen er mit sich bringen wird, ist nicht vorhersehbar. Sicher wird es Behinderungen durch Glätte und Schnee geben. Einschränkungen und Unannehmlichkeiten sind leider mit der Jahreszeit zwangsläufig verbunden und nicht vermeidbar.

Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei uneingeschränktem Winterdienst auftreten werden. Jeder ist gut beraten, wenn er in dieser Jahreszeit mehr Zeit als sonst für Strecken einplant. Die Folgen von Wintereinbrüchen lassen sich am besten dadurch mildern, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich der Situation angepasst und partnerschaftlich verhalten.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf diese Situation einzustellen und auf den Straßen langsam und vorsichtig zu fahren.

Straßen

Im Bereich der Stadt Schwentinental werden nur Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen, Sammelstraßen und Straßen mit erheblichem Gefälle mit Salzanteilen gestreut. Wanderwege, Wohnwege und Verbindungswege sind in dem städtischen Räumdienst nicht einbezogen.

Wohnstraßen und wenig befahrene Straßen werden nur nach stärkerem Schneefall geräumt. Dieses geschieht aber erst nach Räumung der Hauptverkehrswege.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Straßen, in denen der Winterdienst der Stadt stattfindet:

Ortsteil Raisdorf

Ahornallee, Albert-Schweitzer-Straße, Alte Kieler Straße, Am Dorfplatz, Am Hang, Am Klinkenberg, Am Klosterforst, Am Rosensee, Am Vogelsang, Amselweg, August-Streufert-Straße, Bahnhofstraße ab Nr. 1 / 14, Berliner Straße, Birkenstraße, Bischof-Bertold-Straße, Breslauer Straße, Buchenstraße, Carl-Zeiss-Straße, Danziger Straße, Dieselstraße, Doberkamp, Dorfstraße, Dütschfeldredder, Ebbenthorpstraße, Eggertskroog, Eichendorffstraße, Eichenweg, Eiderstraße, Elsa-Brandström-Straße, Ernst-Moritz-Arndt-Straße, Fernsichtweg, Fridtjof-Nansen-Straße, Friedrich-Hebbel-Straße, Fritz-Reuter-Straße, Gerhart-Hauptmann-Weg (Straße), Goldberger Straße, Gutenbergstraße, Hansaring, Hasenberg, Heisterberg, Henry-Dunant-Straße, Herderstraße, Hermann-Löns-Straße, Hertzstraße, Hinrik-Blok-Straße, Holstenstraße, Im Dorfe, Im Jürn, Isenwisch, Jahnstraße bis Freibad, Kantstraße, Kastanienstrasse, Kieler Straße, Klausdorfer Straße, Klaus-Groth-Straße, Königsberger Straße, Kolberger Straße, Konrad-Zuse-Straße, Kronsbruch, Leibnizstraße, Leipziger Straße, Liebigstraße, Lindenstraße, Lise-Meitner-Straße, Lütjenburger Straße (bis Ab-/Auffahrt Bundesstraße), Marienburger Straße, Mergenthaler Straße, Neuwührener Weg, Oppendorfer Weg, Panaustraße, Pangmissenteich, Preetzer Straße, Radwardstraße, Reuterkoppel, Rönner Weg (bis einschl. Am Klinkenberg 7), Rosenthal, Rostocker Straße, Schumannstraße, Sonnenhöhe, St.-Annen-Weg, St.-Martins-Weg, Stettiner Straße, Störweg, Streitlandstraße, Theodor-Storm-Platz, Tilsiter Straße, Timmsbrook, Travestraße, Treeneweg, Ulmenstraße, Wakenitzstraße, Wilhelm-Giesecke-Straße, Wilhelm-Heuck-Allee, Zum See, Zur Schwentine

Ortsteil Klausdorf

An der Bek, An der Weide, Aubrook (bis Schwentinehalle), Bachstraße, Bergstraße, Birkenweg, Brunsberg, Dorfplatz, Dorfstraße, Eichkrog, Eschenweg, Feldkamp, Friedrich-Wienroth-Weg, Goldammerweg, Habichtweg, Hahnbuschweg, Hasenkamp, Hasenkoppel, Heidbergredder, Heimstättenstraße, Hinterm Lindenhof, Hirtenbrook, Jan-Boller-Weg, Kammerkoppel, Kettelkrügerkamp, Klingenbergstraße (bis L 52), Klosterweg, Langeskovweg, Lerchenweg, Liesenhörnweg, Lindenweg, Meisenweg, Mühlenkoppel, Nadelberg, Oberstkoppeler Weg (bis L 52), Paradiesweg, Penndieck, Preetzer Chaussee, Reetbrook, Reetsteg, Reiherbruch, Ritzebeker Weg, Rixenweg, Rodelbahn, Rosenweg, Ruschsehn, Schwentinestraße, Seebrooksberg, Seebrookswiese, Südring, Teichstraße, Tribseesweg, Unterstkoppel, Wasserwerksweg (bis Ritzebeker Weg)

Gehwege

Gehwege sind alle Straßenteile, Verbindungs- und Wohnwege, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges, oder wo dieses nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Geh­weg oder die Fahrbahn geschafft werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen weder mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut noch darf Schnee, der solche Mittel enthält, auf ihnen abgelagert werden.

In der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werkstags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen hat zu unterbleiben,

ihre Verwendung ist nur erlaubt

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Ein­satz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Als Streumittel kann im Winter der Sand aus den Sandkästen der öffentlichen Kinderspielplätze, nicht jedoch aus den städtischen Streukästen an den Straßen entnommen werden.

Abschließend noch eine Bitte:

Schimpfen Sie nicht über die Mitarbeiter des Bauhofes, die den Schneepflug fahren, wenn Schnee von der Straße auf Ihren gerade geräumten Bürgersteig bzw. Ihre Zufahrt gedrückt wird. Es lässt sich leider nicht immer vermeiden, wenn auf der Straße eine ausreichend breite Fahrspur geschaffen werden soll. Dieses kann aber verringert werden, wenn Sie den Schnee von Ihrem Gehweg am Rand des Bürgersteiges oder auf Ihrem Grundstück ablagern.

Eine weitere Bitte an alle Fahrzeughalter:

Stellen Sie Ihre Fahrzeuge bei Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück oder öffentlichen Parkplätzen ab. Halten Sie bitte sämtliche Wendehammer frei. An der Straße geparkte Fahrzeuge, aber auch auf die Straße hängende Zweige behindern immer wieder den Winterdienst und führen dadurch zu unnötigen Beeinträchtigungen!

Außerdem wird noch einmal daran erinnert, dass auch außerhalb der Wintersaison die Bürgersteige (von den Anwohnern) sauber zu halten und auch von Überwuchs zu befreien sind.

Katharina Sommer
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt

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Stadt Schwentinental

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