Gemeindewahl 2023

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Gemeindewahl Schwentinental

Kreiswahl Plön

Informationen zur Kommunalwahl 2023

Nachstehend finden Sie eine Reihe von Informationen zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Der Begriff Kommunalwahlen beinhaltet zwei Wahlen, die Gemeindewahl und die Kreiswahl, die in ihrer Durchführung unter dem Oberbegriff Kommunalwahl organisatorisch miteinander verbunden sind. Deshalb werden den Wählerinnen und Wählern in den Wahlräumen auch 2 Stimmzettel ausgehändigt. Einen Stimmzettel für die Kreiswahl und einen Stimmzettel für die Gemeindewahl.

Wann findet die Wahl statt?

Am Sonntag, den 14. Mai 2023, finden die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Die Gemeinde- und Kreisvertretungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028

Wie wird gewählt?

Die zur Wahl stehenden Vertreterinnen und Vertreter erwerben ihre Mandate teils durch Mehrheitswahl in den gebildeten Wahlkreisen, teils durch Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen. Dabei gilt das Prinzip der gebundenen, von den Wählerinnen und Wählern nicht veränderbaren, Listen.
Jede Wählerin und jeder Wähler in Schwentinental hat eine Stimme für die Zusammensetzung der Stadtvertretung sowie eine Stimme für die Zusammensetzung des Kreistages.

Wo wird gewählt?

Im Stadtgebiet werden insgesamt 12 Wahlräume eingerichtet. Die Wahlräume und die zugeordneten Wahlkreise/Wahlbezirke werden im nächsten Stadtmagazin, das Anfang Mai 2023 erscheint, veröffentlicht.
Zudem werden Sie gebeten, die Wahlbenachrichtigungen aufmerksam zu lesen, weil dort neben dem Wahlbezirk auch der Wahlraum angegeben ist.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl der Gemeinde-/Stadtvertretung und des Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben. 
Wer in mehreren Orten innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins eine Wohnung hat, ist zur Gemeindewahl und zur Kreiswahl nur wahlberechtigt, wenn sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung in einem Wahlkreis des Landes befindet.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis eines Wahlkreises/Wahlbezirkes eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. 
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Gibt es eine Wahlbenachrichtigung?

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. April 2023 eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie das Wählerverzeichnis der Stadt Schwentinental einsehen, das in der Zeit vom 24. April 2023 bis zum 28. April 2023 während der für die Wahl vorgesehenen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Schwentinental, Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental, Zimmer 7 zur Einsichtnahme bereit gehalten wird. Sofern Sie feststellen, dass Sie wahlberechtigt aber nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten Sie Einspruch einlegen, damit Sie an der Wahl teilnehmen können.

Wann beginnt und wann endet die Wahl?

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag, dem 14. Mai 2023, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, ihre Stimme in einem Wahlraum ihres Wahlkreises/Wahlbezirks abzugeben. 

Wie kann ich an der Briefwahl teilnehmen?

Anstelle der Stimmabgabe in dem Wahlraum Ihres Wahlkreises/Wahlbezirks haben Sie auch die Möglichkeit, an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen. 
Briefwahl kann sowohl schriftlich als auch mündlich beim Wahlamt im Rathaus der Stadt Schwentinental unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mündlich (nicht telefonisch), schriftlich (Brief oder Fax), per E-Mail (wahlen(at)stadt-schwentinental.de) oder online über die Anwendung OLIWA auf der Homepage der Stadt (hier beantragen) unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift angefordert werden.
Wer die Unterlagen persönlich im Wahlbüro des Rathauses abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Wer nicht nur für sich persönlich, sondern für weitere Personen Wahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht der betreffenden Person zur Vorlage im Wahlbüro.
Das Wahlbüro im Rathaus (im Erdgeschoss, Zimmer 4, 5 und 7) wird ab dem 03.04.2023 geöffnet sein. 
Am Freitag vor der Wahl (12.05.2023) werden Briefwahlunterlagen bis 12.00 Uhr ausgegeben. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück gesandt oder am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr in den entsprechenden Wahlräumen abgegeben werden. 

Was kann ich online erledigen?

Die Beantragung der Briefwahl kann online erfolgen, und zwar entweder per Mail an wahlen(at)stadt-schwentinental.de oder über die Online-Anwendung OLIWA unter www.wahlschein.de/1057091.

Informationen für Neubürger

Sind Sie neu zugezogen oder innerhalb unserer Stadt umgezogen? Ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Um Ihr Wahlrecht bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ausüben zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Wenn Sie als Neubürger in Schwentinental zugezogen sind und sich erst nach dem 02. April 2023 im Einwohnermeldeamt der Stadt angemeldet haben, können Sie schriftlich bis zum 23. April 2023 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
  • Diese Regelungen gelten auch, wenn Sie in der fraglichen Zeit innerhalb der Stadt Schwentinental umziehen oder Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung als Hauptwohnung anmelden.
  • Erfolgt die Anmeldung im Einwohnermeldeamt erst zwischen dem 24. und dem 28. April 2023 können Sie nur noch auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Einspruch ist möglich bis zum 28. April 2023 (Ende der Auslegung des Wählerverzeichnisses).
  • Wenn Sie innerhalb unserer Stadt umgezogen sind und sich erst nach dem 23. April 2023 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen. 

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt. Die Adresse lautet: 
Stadt Schwentinental, Rathaus, Wahlamt, Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental (Tel.: 04307/8110).
 


Wahlhelfer gesucht!
Für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 sucht die Stadt Schwentinental freiwillige Helferinnen und Helfer, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der abgegebenen Stimmen mitzuhelfen. Mehr Informationen dazu können hier gefunden werden.

Im Jahr 2023 finden in Schleswig-Holstein Kommunalwahlen statt. Die Kommunalwahl beinhaltet die Gemeindewahl und die Kreiswahl. Hierbei handelt es sich um zwei selbstständige Wahlen, die in ihrer Durchführung lediglich unter dem Oberbegriff Kommunalwahlen organisatorisch miteinander verbunden sind. An einem Sonntag, dem 14. Mai 2023, werden die Gemeinde- und Kreisvertretungen für einen Zeitraum von fünf Jahren neu gewählt.

Die Stadt Schwentinental ist für die Gemeindewahl in 12 Wahlkreise eingeteilt worden. Die Einteilung finden Sie hier: Einteilung Wahlkreise
Von den insgesamt in Schwentinental zu wählenden 23 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter werden 12 direkt (in jedem Wahlkreis der Stadt eine / einer) und 11 über die von den Parteien und Wählergruppen aufgestellten Listen gewählt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben, 
  • im Wahlgebiet wahlberechtigt sind (Wahlgebiet für die Gemeindewahl ist das Gemeindegebiet der Stadt Schwentinental) und 
  • seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. 

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in der Stadt Schwentinental ist erfolgt: Bekanntmachung Einreichung von Wahlvorschlägen
Die für die Einreichung erforderlichen Vordrucke können über das Wahlamt der Stadt Schwentinental angefordert werden. Zudem finden Sie die Vordrucke unter diesem Link:  Vordrucke Gemeindewahl 2023. Zum Wahlvorschlagsportal gelangen Sie hier.

Weitere mit der Gemeindewahl in Verbindung stehende Informationen werden an dieser Stelle regelmäßig veröffentlicht.

Ihr Bürgeramt
 

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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