Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung in Schwentinental
Die Stadtvertretung hat am 27. April 2026 den Wärmeplan für die Stadt Schwentinental beschlossen. In enger Kooperation mit den Stadtwerken Schwentinental GmbH, dem Planungsbüro IPP ESN Power Engineering sowie unter Beteiligung der betreffenden Akteure wurde innerhalb von knapp einem Jahr ein Wärmeplan für das Stadtgebiet erstellt, der Auskunft über die bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Schwentinental gibt. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen von zwei Informationsabenden sowie über die Website fortlaufend informiert und beteiligt. Im November 2025 wurde ein erster Zwischenbericht präsentiert. Die Abschlussveranstaltung zu den Ergebnissen der Wärmeplanung fand am 14.04.26 statt. Die zugehörigen Präsentationen finden Sie hier:
1. Zwischenbericht
2. Ergebnispräsentation
3. Vortrag Wärmepumpen
Den fertiggestellten Wärmeplan für die Stadt Schwentinental finden Sie hier:
Wärmeplan für die Stadt Schwentinental
Außerdem finden Sie hier eine interaktive Karte:
Vergangene Termine:
Dienstag, 14. April 2026
Dienstag, 11. November 2025
Was ist ein Wärmeplan?
Aufgrund der landes- und bundesgesetzlichen Verpflichtungen durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG-SH) sowie das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen zur Aufstellung eines Wärmeplanes verpflichtet. Die sog. „Wärme- und Kälteplanung“ stellt eine rechtlich unverbindliche, strategische Rahmenplanung für die Kommune dar. Sie ist ein übergeordnetes Planungsinstrument, das ähnlich wie ein Flächennutzungsplan Auskunft über die Wärmebedarfe und Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung gibt. Dazu wird das Stadtgebiet in einzelne Gebiete unterteilt und verschiedene Versorgungsoptionen identifiziert.
Wie wird der Wärmeplan erstellt?
Auf Basis von umfangreichen Bestandsdaten wird in den kommenden Monaten ein Entwurf für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung in Schwentinental erarbeitet, über den in den politischen Gremien beraten und entschieden wird.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben folgt die Erstellung des Wärmeplanes in Schwentinental den folgenden Schritten:
1. Bestandsaufnahme der IST-Versorgungsstruktur (inkl. Prognose der Wärmeverbräuche und Bedarfe)
2. Potenzialanalyse zur Nutzung und Einsparung von Wärme aus Erneuerbaren Energien und Abwärme
3. Ermittlung von Szenarien und Zielen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
4. Ableitung von Maßnahmen und einer geeigneten Umsetzungsstrategie der Wärmeplanung
Wozu dient die Wärmeplanung?
Mit der Erstellung eines Wärmeplanes für Schwentinental leistet die Stadt einen Beitrag zum Erreichen der städtischen sowie landes- und bundesweiten Klimaziele einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2025.
Die Wärmeplanung stellt eine mögliche Entscheidungshilfe für zukünftige Sanierungsmaßnahmen und Investitionsvorhaben in die Wärmeversorgungsstruktur dar, die sowohl wirtschaftlich als auch technisch sinnvoll sind. Zugleich dient die Wärmeplanung allen Bürger/innen und wirtschaftlichen Akteuren als Orientierung, in welchen Bereichen der Stadt individuelle oder zentrale Versorgungsvarianten potenziell geeignet sein könnten. Neben dem Klimaschutz werden dabei auch Aspekte der Daseinsvorsorge, der Versorgungssicherheit und der Umsetzbarkeit berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis
Für Fragen zum Ablauf und dem Stand der Wärmeplanung in Schwentinental wenden Sie sich gerne an klimaschutz@stadt-schwentinental.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass es sich bei dem Wärmeplan um eine konzeptionelle Fachplanung handelt. Sie dient als unverbindliche übergeordnete Entscheidungshilfe der Kommune bei künftigen Vorhaben und Maßnahmen. Wir bitten um Verständnis, dass die Verwaltung keine Fachberatung durchführen und/oder empfehlende Auskünfte zu individuellen Vorhaben geben kann.
Allgemeine Informationen sowie hilfreiche Tipps
Allgemeine Informationen und Gesetze
BMWSB Homepage - Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung - BMWSB
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)
Klimafreundliches Heizen
Förderung
Die Wärmeplanung in Schwentinental wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu 100 % gefördert.
Förderkennzeichen: 67K28260 | Laufzeit 01.08.2024 bis 31.07.2025
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.