Mitarbeiter*in (m/w/d) im Kinder- und Jugendhaus Klausdorf im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung

Sie möchten sich im Bereich
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einbringen?
Sie möchten Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln?
… dann kommen Sie zu uns!


Die Stadt Schwentinental sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung im Kinder- und Jugendhaus Klausdorf im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung

eine/n Mitarbeiter*in (m/w/d).


Die Stadt Schwentinental mit ihren rund 14.000 Einwohner*innen ist eine dynamische und wirtschaftlich wachsende Stadt im Kreis Plön, die durch ihre Lage am Landschaftsschutzgebiet der Schwentine sowie drei Schulen, Kindertagesstätten, Kultur- , Fortbildungs- und Sporteinrichtungen, eine hohe Lebensqualität und gleichzeitig eine gute Verkehrsanbindung an die Landeshauptstadt Kiel und die Nachbarstadt Preetz bietet.


Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • Unterstützung der Mitarbeiter*innen und Ehrenamtler*innen, bei der Aufsicht im Offenen Kinder- und Jugendtreff
  • Begleitung und Unterstützung der demokratisch orientierten Bildungsarbeit im selbstverwalteten Kinder- und Jugendhaus Klausdorf
  • Gemeinsame Planung und Durchführung von zielgruppenorientierten Angeboten
  • Freizeitangebote im musischen und sportlichen Bereich

Wir erwarten:

  • Wünschenswert wäre Erfahrungen im erzieherischen Bereich 
  • Wünschenswert wäre eine Jugendleiter*in-Card. Die kann aber auch im Rahmen der Beschäftigung erworben werden.
  • Motivation, Leistungsbereitschaft
  • Kommunikationstalent, Kreativität
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität, Bereitschaft zum dienstplanmäßigen Einsatz in den Abendstunden

Wir bieten:

  • Befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.08.2025 (möglicherweise mit Option auf Verlängerung)
  • Geringfügige Beschäftigung, ca. 5 Stunden/Woche (die Wochenstundenarbeitszeit ist abhängig von der zukünftigen Eingruppierung gemäß TvÖD)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Anteilige Jahressonderzahlung
  • Urlaubsanspruch nach TVöD


Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt.


Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Motivationsschreiben und detailliertem Lebenslauf bis zum 15.12.2024. Weiter wäre es interessant zu erfahren, wie oder worüber Sie von dieser Stellenausschreibung Kenntnis erhalten haben. Für weitere inhaltliche
Fragen steht Ihnen Herr Jan Evers unter der Rufnummer 04307-811235, E-Mail: jan.evers(at)stadt-schwentinental.de, oder für Fragen zum Bewerbungsverfahren Frau Schell unter der Rufnummer 04307-811222, E-Mail: galina.schell(at)stadt-schwentinental.de, gerne zur Verfügung.


Stadt Schwentinental
Der Bürgermeister
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental
personalstelle@stadt-schwentinental.de


Hinweis: Auf die Zusendung von Zwischenbescheiden wird verzichtet.

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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