Bundestagswahl
Wie wird gewählt?
Das Wahlsystem beinhaltet eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Jede wahlberechtigte Person hat zur Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden in den insgesamt 299 Wahlkreisen Mandate im Wege der Mehrheitswahl vergeben; hier sind diejenigen Bewerber gewählt, die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Damit können Sie hinsichtlich eines Teils der Abgeordneten direkten Einfluss auf die personelle Besetzung des Bundestages nehmen. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt; mit ihr bestimmen die Wähler das Stärkeverhältnis der Parteien im Bundestag.
Wer darf wählen?
An der Bundestagswahl kann als Wähler teilnehmen wer wahlberechtigt ist und entweder in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche).
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Gibt es eine Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie das Wählerverzeichnis der Stadt Schwentinental einsehen. Die Fristen und der Ort für die Versendung und Einsicht in das Wählerverzeichnis entnehmen sie den Bekanntmachungen. Sofern Sie feststellen, dass Sie wahlberechtigt aber nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten Sie Einspruch einlegen, damit Sie an der Wahl teilnehmen können.
In welchen Wahlreisen und Wahlbezirken wird gewählt?
Die Stadt Schwentinental ist Teil des Wahlkreises 6 „Plön-Neumünster“ und aus organisatorischen Gründen in 7 Wahlbezirke sowie 2 Briefwahlbezirke eingeteilt.
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag, ihre Stimme in ihrem Wahlbezirk abzugeben. Bitte entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung, in welchem Wahlbezirk Sie wahlberechtigt sind und zu welcher Uhrzeit die Wahl stattfindet. Eine Auflistung und Einteilung der Wahlbezirke finden Sie hier weiter unten auf der Seite.
Die Wahlräume werden weitestgehend die sein, wie sie auch bei den letzten Wahlen verwendet wurden. Dennoch kann es aus organisatorischen Gründen zu Änderungen kommen. Deshalb die herzliche Bitte, die Wahlbenachrichtigung aufmerksam zu lesen, weil dort neben dem Wahlbezirk u.a. auch der Wahlraum angegeben ist.
Wie kann ich an der Briefwahl teilnehmen?
Anstelle der Stimmabgabe im Wahlraum besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme im Wege der Briefwahl. Briefwahl kann schriftlich oder mündlich unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung beim Wahlamt der Stadt im Rathaus beantragt werden. Ein Onlineantrag ist über diesen Link möglich: Onlineantrag
Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch), schriftlich, per E-Mail oder Online über die Homepage der Stadt unter Angabe des Familiennamens, Vornamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift angefordert werden.
Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt im Rathaus abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses werden zwei gesonderte Briefwahlvorstände eingesetzt.
Termine und Fristen
Die Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden die Wahllokale geöffnet haben.
Die Briefwahlunterlagen können bereits beantragt werden. Den Antrag dazu finden Sie hier: Onlineantrag.
Aufgrund der verkürzten Fristen und Zeiten wird dringend empfohlen sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig im Rathaus ankommen. Für den rechtzeitigen Eingang sind Sie verantwortlich. Uns sind die verkürzten Fristen und damit verbundenen Herausforderungen bekannt. Sehr gerne können Sie Ihre Unterlagen direkt im Rathaus abgegeben, oder vor Ort wählen.
Die Briefwahlunterlagen werden versendet, sobald diese vollständig vorliegen. Dies wird voraussichtlich zwischen dem 03. Februar und 10. Februar geschehen.
Wahlbezirke
Wahlbezirkseinteilung Stadt Schwentinental für die Bundestagswahl 2025
Für die Durchführung der Bundestagswahl in 2025 wird Schwentinental in insgesamt 7 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke 1 bis 3 befinden sich im Ortsteil Klausdorf, die Wahlbezirke 4 – 7 im Ortsteil Raisdorf.
Für die Bundestagswahl werden für das gesamte Stadtgebiet zusätzlich zwei Briefwahlbezirke gebildet.
Wahlbezirk 1 (Astrid-Lindgren-Schule)
An der Bek, Bachstraße, Bekkamp, Dorfstraße 157-283, 164-280 (OT Klausdorf), Eichkrog, Feldkamp, Hasenkamp, Hasenkoppel, Jan-Boller-Weg, Kiepertplatz, Klingenbergstraße, Langeskovweg, Penndieck, Reiherbruch, Rixenweg, Rodelbahn, Rosenweg, Tribseesweg, Unterstkoppel, Wiesenthal,
Wahlbezirk 2 (Astrid-Lindgren-Schule)
Amselweg (OT Klausdorf), Bergstraße, Buchfinkweg, Dorfplatz, Dorfstraße 131-155, 126-162 (OT Klausdorf), Drosselweg, Elsterweg, Falkenweg, Fasanenweg, Goldammerweg, Habichtweg, Heidbergredder, Heimstättenstraße, Kammerkoppel, Kiebitzweg, Kirchensteig, Klosterweg, Lehmrott, Lerchenweg, Meisenweg, Möwenberg, Oberstkoppeler Weg, Ruschsehn, Schulstraße, Schwentinestraße, Seebrookswiese 21-35, 22-40, Südring, Teichstraße, Wiesenhörn.
Wahlbezirk 3 (Astrid-Lindgren-Schule)
Altmühlen, An der Weide, Aubrook, Birkenweg, Boldhorn, Brunsberg, Dorfstraße 1-129, 2-124 A (OT Klausdorf), Dreikronen, Dreikronenweg, Eschenweg, Friedrich-Wienroth-Weg, Großer Heidbergweg, Hahnbuschweg, Hinterm Lindenhof, Hirtenbrook, Kettelkrüger Kamp, Liesenhörnweg, Lindenweg, Mühlenkoppel, Nadelberg, Paradiesweg (OT Klausdorf), Preetzer Chaussee (OT Klausdorf), Reetbrook, Reetsteg, Ritzebeker Weg, Seebrooksberg, Seebrookswiese 1-19, 2-20, Starnberger Straße, Wasserwerksweg.
Wahlbezirk 4 (Rathaus-kleiner Bürgersaal)
Ahornallee, Birkenstraße, Buchenstraße, Eichendorffstraße, Eichenweg, Erlenkamp, Ernst-Moritz-Arndt-Straße, Fernsichtweg, Fritz-Reuter-Straße, Gerhart-Hauptmann-Weg, Herderstraße, Hermann-Löns-Straße, Kantstraße, Kastanienstraße, Kieler Straße, Klausdorfer Straße, Lindenstraße, Lise-Meitner-Straße, Oppendorfer Weg, Rastorfer Mühle, Schumannstraße, Sonnenhöhe, Theodor-Körner-Straße, Timm-Kröger-Weg, Ulmenstraße.
Wahlbezirk 5 (RTSV-Heim)
Albert-Schweitzer-Straße, Alte Kieler Straße, Am Hang, Am Klinkenberg, Am Rosensee, An der Schwentine, Carl-Zeiss-Straße, Daimlerstraße, Dieselstraße, Elsa-Brandström-Straße, Fridtjof-Nansen-Straße, Friedrich-Hebbel-Straße, Gutenbergstraße, Hasenberg, Henry-Dunant-Straße, Hertzstraße, Im Jürn, Jahnstraße, Klaus-Groth-Straße, Konrad-Zuse-Straße, Kronsbruch, Leibnizstraße, Leipziger Straße, Liebigstraße, Lütjenburger Straße, Mergenthalerstraße, Paradiesweg, Rosenthal, Rosentwiete, Rostocker Straße, Theodor-Storm-Platz, Timmsbrook, Wilhelm-Giesecke-Straße, Wilhelm-Heuck-Allee, Zum See, Zur Schwentine.
Wahlbezirk 6 (Seniorentagesstätte)
Am Dorfplatz, Am Wiesenhof, Amselweg (OT Raisdorf), Bahnhofstraße, Berliner Straße, Doberkamp, Dorfstraße (OT Raisdorf), Drosselweg, Eiderstraße, Finkenweg, Hans-Gloede-Weg, Heisterberg, Heisterstiege, Holstenstraße, Im Dorfe, Kaffeebohnenstieg, Kieler Tor, Neuwührener Weg, Panaustraße, Raisdorfer Holz, Rönner Weg, Schreiberweg, Störweg, Streitlandstraße, Travestraße, Treenweg, Wakenitzstraße.
Wahlbezirk 7 (Haus der Jugend Bahnhofstraße)
Am Klosterforst, Am Vogelsang, Am Weinberg, August-Streufert-Straße, Bekholz, Bischof-Berthold-Straße, Breslauer Straße, Danziger Straße, Dütschfeldredder, Ebbenthorpstraße, Eggertskroog, Goldberger Straße, Hainbüschen, Hansaring, Hellerkate, Hinrik-Blok-Straße, Hof Reuterkoppel, Isenwisch, Karkkamp, Klosterweg, Kolberger Straße, Königsberger Straße, Marienburger Straße, Pangmissenteich, Preetzer Chaussee (OT Raisdorf), Preetzer Straße, Preußeneck, Radwardstraße, Reuterkoppel, Rosenfelder Weg, Schierholz, Schöneicher Straße, St.-Annen-Weg, St.-Martins-Weg, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Totenredder.
Wahlräume
Wahlräume in Schwentinental für die Bundestagswahl 2025
- Wahlbezirke 1 - 3 – Astrid-Lindgren-Schule, Schulturm, Dorfstraße 99-101
- Wahlbezirk 4 – Rathaus (kleiner Bürgersaal), Theodor-Storm-Platz 1
- Wahlbezirk 5 – RTSV-Heim, Zum See 13
- Wahlbezirk 6 – Seniorentagesstätte, Am Dorfplatz 5
- Wahlbezirk 7 – Haus der Jugend, Bahnhofstraße 17
- 2 Briefwahlbezirke – Rathaus (großer Bürgersaal), Theodor-Storm-Platz 1
Bekanntmachungen zur Wahl (der Stadt Schwentinental):
An dieser Stelle geben wir Ihnen eine Übersicht zu den Bekanntmachungen zur Wahl, die durch die Stadt erlassen wurden. Eventuelle Bekanntmachungen durch den Bundeswahlleiter, den Landeswahlleiter, oder durch den Kreis, entnehmen Sie bitte den dortigen Internetseiten.
Folgende Bekanntmachungen werden durch die Stadt erlassen:
- Bekanntmachung der Stadt Schwentinental über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Einteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (Bekanntmachung am 24.01.2025)
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (Bekanntmachung am 03.02.2025)
Die Dokumente werden über die Online-Plattform zu den Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Schwentinental veröffentlicht. Zusätzlich werden sie durch Aushang im Rathaus und Bürgerhaus veröffentlicht.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, werden die Dokumente auch an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.