Wahlhelfende

Am Wahltag sind ehrenamtliche Wahlvorstände unverzichtbar. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Wahl.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer haben, melden Sie sich gerne bei uns. Am besten geht dies direkt an Frau Finja Ruppin rinja.ruppin(at)stadt-schwentinental.de Vor den Wahlen wird zusätzlich die Emailadresse wahlen(at)stadt-schwentinental.de geschalten sein, bei der Sie sich melden können.

Aufgaben der Wahlhelfer
Die Wahlhelfer werden in Teams arbeiten und sorgen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Dazu
-    überprüfen Sie die Wahlberechtigung
-    geben die Stimmzettel aus
-    beaufsichtigen die Wahlkabinen und Wahlurnen
-    Schützen den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen
-    Sie ermitteln das Wahlergebnis

Im Vorfeld wird es eine Schulung geben. Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

Wie werde ich Wahlhelferin / Wahlhelfer?
Bei den Wahlen gibt es verschiedene Voraussetzungen. Grundsätzlich lässt sich dies wie folgt zusammenfassen: Sie müssen für die jeweilige Wahl selbst wahlberechtigt sein.
Wenn Sie sich melden wollen, schreiben Sie gerne eine Email an Frau Finja Ruppin rinja.ruppin(at)stadt-schwentinental.de. Vor den Wahlen wird zusätzlich die Emailadresse wahlen(at)stadt-schwentinental.de geschalten sein, bei der Sie sich melden können.

Berufung
Wurden die Wahlhelfenden ausgewählt erfolgt die Berufung. Dies erfolgt schriftlich. Zusammen mit dem Berufungsschreiben erhalten Sie den Termin für die Schulung und wo genau Sie zum Einsatz kommen.

Aufwandsentschädigung
Am Wahltag erhalten Sie Getränke und einen Imbiss. Zusätzlich erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“. Die genaue Höhe dieser Aufwandsentschädigung unterscheidet bei den Wahlen. Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung können Sie im Bürgeramt erfragen, oder erfahren diese bei der Anwerbung der Wahlhelfenden.

Verhinderung
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, informieren Sie bitte unverzüglich die Mitarbeiter des Amtes. Die Kontaktdaten werden Ihnen mit der Berufung und in der Schulungsveranstaltung mitgeteilt. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann ein Ordnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen.

Versicherung
Als ehrenamtliche Wahlhelfende sind Sie natürlich versichert. Die Versicherung erfolgt über die gesetzliche Unfallversicherung und gilt am Tag der Schulung und am Tag der Wahl. Versichert ist der direkte Hin- und Rückweg zum Schulungsort, bzw. zum Wahllokal. Sollte ein Unfall eintreten informieren Sie bitte umgehend das Wahlbüro. Sollte eine ärztliche Behandlung notwendig sein, geben Sie bitte an, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit, im Rahmen der Wahl, ereignet hat.
 

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

Newsletter-Anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden