Europawahl 2024

In diesem Bericht finden Sie eine Reihe von Informationen zur Europawahl. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Wann findet die Wahl statt?

Am Sonntag, den 09. Juni 2024, finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Vertreterinnen und Vertreter werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Wie wird gewählt?

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Auf Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Wo wird gewählt?

Im Stadtgebiet werden insgesamt 7 Wahlräume eingerichtet. Die Wahlräume und die zugeordneten Wahlbezirke werden am Ende dieses Berichts veröffentlicht.
Zudem werden Sie gebeten, die Wahlbenachrichtigung aufmerksam zu lesen, weil dort neben dem Wahlbezirk auch der Wahlraum angegeben ist.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl des Europäischen Parlaments sind grundsätzlich alle Deutschen sowie die in Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten. 
Um in Schwentinental wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirkes eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. 
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Gibt es eine Wahlbenachrichtigung?

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie das Wählerverzeichnis der Stadt Schwentinental einsehen, das in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 während der für die Wahl vorgesehenen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Schwentinental, Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental, Zimmer 7 zur Einsichtnahme bereit gehalten wird. Sofern Sie feststellen, dass Sie wahlberechtigt aber nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten Sie Einspruch einlegen, damit Sie an der Wahl teilnehmen können.

Wann beginnt und wann endet die Wahl?

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag, dem 09. Juni 2024, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, ihre Stimme in einem Wahlraum ihres Wahlbezirks abzugeben.

Wie kann ich an der Briefwahl teilnehmen?

Anstelle der Stimmabgabe in dem Wahlraum Ihres Wahlbezirks haben Sie auch die Möglichkeit, an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen. 
Briefwahl kann sowohl schriftlich als auch mündlich beim Wahlamt im Rathaus der Stadt Schwentinental unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mündlich (nicht telefonisch), schriftlich, per E-Mail (wahlen(at)stadt-schwentinental.de) oder online über die Anwendung OLIWA auf der Homepage der Stadt unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift angefordert werden.
Wer die Unterlagen persönlich im Wahlbüro des Rathauses abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Wer nicht nur für sich persönlich, sondern für weitere Personen Wahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht der betreffenden Person zur Vorlage im Wahlbüro.
Das Wahlbüro im Rathaus (im Erdgeschoss, Zimmer 4, 5 und 7) wird ab dem 06.05.2024 geöffnet sein. 
Am Freitag vor der Wahl (07.06.2024) werden Briefwahlunterlagen bis 18.00 Uhr ausgegeben. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurückgesandt werden.

Was kann ich online erledigen?

Die Beantragung der Briefwahl kann online erfolgen, und zwar entweder per Mail an wahlen(at)stadt-schwentinental.de oder über die Online-Anwendung OLIWA unter www.schwentinental.de .

Informationen für Neubürger

Sind Sie neu zugezogen oder innerhalb unserer Stadt umgezogen? Ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Um Ihr Wahlrecht bei der Europawahl am 09. Juni 2024 ausüben zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Wenn Sie als Deutscher aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands in Schwentinental zugezogen sind und sich erst nach dem 28. April 2024 im Einwohnermeldeamt der Stadt angemeldet haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich auch von Ihrem früheren Wahlamt Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
    Wollen Sie dagegen schon in Schwentinental wählen, müssen Sie spätestens bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt schriftlich beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
  • Diese Regelungen gelten auch, wenn Sie in der fraglichen Zeit Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung als Hauptwohnung anmelden.
  • Wenn Sie innerhalb unserer Stadt umgezogen sind und sich erst nach dem 28. April 2024 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
  • Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können Sie bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt schriftlich beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt, um Ihre Wahlberechtigung zu klären und den erforderlichen Eintragungsantrag zu stellen.
  • Wenn Sie als nichtdeutscher Unionsbürger innerhalb Deutschlands umgezogen sind und schon an Ihrem bisherigen Wohnort in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben,  gelten für Sie die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Wahlberechtigte (unter dem ersten Spiegelstrich beschrieben).
    Falls Sie direkt aus einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zugezogen sind, können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis in Schwentinental eingetragen werden. Der Antrag muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt eingegangen sein.

     
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche im Inland
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche
  • Antrag auf Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

 

Wahlbezirkseinteilung Stadt Schwentinental für die Europawahl 2024

Für die Durchführung der Europawahl in 2024 wurde Schwentinental in insgesamt 7 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke 1 bis 3 befinden sich im Ortsteil Klausdorf, die Wahlbezirke 4 – 7 im Ortsteil Raisdorf. 
Für die Europawahl wurden für das gesamte Stadtgebiet zusätzlich zwei Briefwahlbezirke gebildet.

Wahlbezirk 1 (Astrid-Lindgren-Schule)
An der Bek, Bachstraße, Bekkamp, Dorfstraße 157-283, 164-280 (OT Klausdorf), Eichkrog, Feldkamp, Hasenkamp, Hasenkoppel, Jan-Boller-Weg, Kiepertplatz, Klingenbergstraße, Langeskovweg, Penndieck, Reiherbruch, Rixenweg, Rodelbahn, Rosenweg, Tribseesweg, Unterstkoppel, Wiesenthal,  

Wahlbezirk 2 (Astrid-Lindgren-Schule)
Amselweg (OT Klausdorf), Bergstraße, Buchfinkweg, Dorfplatz, Dorfstraße 131-155, 126-162 (OT Klausdorf), Drosselweg, Elsterweg, Falkenweg, Fasanenweg, Goldammerweg, Habichtweg, Heidbergredder, Heimstättenstraße, Kammerkoppel, Kiebitzweg, Kirchensteig, Klosterweg, Lehmrott, Lerchenweg, Meisenweg, Möwenberg, Oberstkoppeler Weg, Ruschsehn, Schulstraße, Schwentinestraße, Seebrookswiese 21-35, 22-40, Südring, Teichstraße, Wiesenhörn.

Wahlbezirk 3 (Astrid-Lindgren-Schule)
Altmühlen, An der Weide, Aubrook, Birkenweg, Boldhorn, Brunsberg, Dorfstraße 1-129, 2-124 A (OT Klausdorf), Dreikronen, Dreikronenweg, Eschenweg, Friedrich-Wienroth-Weg, Großer Heidbergweg, Hahnbuschweg, Hinterm Lindenhof, Hirtenbrook, Kettelkrüger Kamp, Liesenhörnweg, Lindenweg, Mühlenkoppel, Nadelberg, Paradiesweg (OT Klausdorf), Preetzer Chaussee (OT Klausdorf), Reetbrook, Reetsteg, Ritzebeker Weg, Seebrooksberg, Seebrookswiese 1-19, 2-20, Starnberger Straße, Wasserwerksweg.

Wahlbezirk 4 (Rathaus-kleiner Bürgersaal)
Ahornallee, Birkenstraße, Buchenstraße, Eichendorffstraße, Eichenweg, Erlenkamp, Ernst-Moritz-Arndt-Straße, Fernsichtweg, Fritz-Reuter-Straße, Gerhart-Hauptmann-Weg, Herderstraße, Hermann-Löns-Straße, Kantstraße, Kastanienstraße, Kieler Straße, Klausdorfer Straße, Lindenstraße, Lise-Meitner-Straße, Oppendorfer Weg, Rastorfer Mühle, Schumannstraße, Sonnenhöhe, Theodor-Körner-Straße, Timm-Kröger-Weg, Ulmenstraße.

Wahlbezirk 5 (RTSV-Heim)
Albert-Schweitzer-Straße, Alte Kieler Straße, Am Hang, Am Klinkenberg, Am Rosensee, An der Schwentine, Carl-Zeiss-Straße, Daimlerstraße, Dieselstraße, Elsa-Brandström-Straße, Fridtjof-Nansen-Straße, Friedrich-Hebbel-Straße, Gutenbergstraße, Hasenberg, Henry-Dunant-Straße, Hertzstraße, Im Jürn, Jahnstraße, Klaus-Groth-Straße, Konrad-Zuse-Straße, Kronsbruch, Leibnizstraße, Leipziger Straße, Liebigstraße, Lütjenburger Straße, Mergenthalerstraße, Paradiesweg, Rosenthal, Rosentwiete, Rostocker Straße, Theodor-Storm-Platz, Timmsbrook, Wilhelm-Giesecke-Straße, Wilhelm-Heuck-Allee, Zum See, Zur Schwentine.

Wahlbezirk 6 (Seniorentagesstätte)
Am Dorfplatz, Am Wiesenhof, Amselweg (OT Raisdorf), Bahnhofstraße, Berliner Straße, Doberkamp, Dorfstraße (OT Raisdorf), Drosselweg, Eiderstraße, Finkenweg, Hans-Gloede-Weg, Heisterberg, Heisterstiege, Holstenstraße, Im Dorfe, Kaffeebohnenstieg, Kieler Tor, Neuwührener Weg, Panaustraße, Raisdorfer Holz, Rönner Weg, Schreiberweg, Störweg, Streitlandstraße, Travestraße, Treenweg, Wakenitzstraße.

Wahlbezirk 7 (Haus der Jugend Bahnhofstraße)
Am Klosterforst, Am Vogelsang, Am Weinberg, August-Streufert-Straße, Bekholz, Bischof-Berthold-Straße, Breslauer Straße, Danziger Straße, Dütschfeldredder, Ebbenthorpstraße, Eggertskroog, Goldberger Straße, Hainbüschen, Hansaring, Hellerkate, Hinrik-Blok-Straße, Hof Reuterkoppel, Isenwisch, Karkkamp, Klosterweg, Kolberger Straße, Königsberger Straße, Marienburger Straße, Pangmissenteich, Preetzer Chaussee (OT Raisdorf), Preetzer Straße, Preußeneck, Radwardstraße, Reuterkoppel, Rosenfelder Weg, Schierholz, Schöneicher Straße, St.-Annen-Weg, St.-Martins-Weg, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Totenredder.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt. Die Adresse lautet: 
Stadt Schwentinental, Rathaus, Wahlamt, Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental (Tel.: 04307/8110).

 

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die bevorstehende Europawahl am 09. Juni 2024 aber auch für weitere Wahlen in den kommenden Jahren sucht die Stadt Schwentinental freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Europawahl werden in Schwentinental insgesamt 7 Wahlräume eingerichtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl in allen Wahlräumen zu gewährleisten und im Anschluss die Ergebnisse zu ermitteln, benötigt die Stadt Schwentinental die tatkräftige Unterstützung von zahlreichen Helferinnen und Helfern. Es gilt knapp 70 Positionen, von der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher über die Schriftwartin / dem Schriftwart bis zur Beisitzerin / zum Beisitzer zu besetzen.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten alle Wahlhelfenden ein Erfrischungsgeld. Zusätzlich werden Getränke und Verpflegung bereitgestellt, um eine gute Versorgung sicher zu stellen.

Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Es ist üblich, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Art „Schichtbetrieb“ vereinbaren, so dass sie nicht den ganzen Tag im Wahlraum anwesend sein müssen. Bei der Auszählung der abgegebenen Stimmen ab 18.00 Uhr müssen aber alle Helferinnen und Helfer dabei sein.

Im Unterschied zur letzten Europawahl vor 5 Jahren dürfen am 09. Juni in Deutschland bereits Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wählen. Deshalb dürfen auch Personen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein. Aufgerufen sind daher alle Schwentinentalerinnen und Schwentinentaler, die wahlberechtigt sind 

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Einige Tage vor der Wahl wird eine Einweisung in die entsprechende Tätigkeit vorgenommen und das Wahlamt der Stadt steht Ihnen vor und während der Wahl mit Rat und Tat zur Seite.

Haben Sie Interesse an der Funktion einer Wahlhelferin / eines Wahlhelfers und damit an einer interessanten und verantwortungsvollen Tätigkeit? 

Wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Schwentinental. Ansprechpartner sind:

Malte Willert, Tel.: 04307/811211 - Mail: malte.willert(at)stadt-schwentinental.de 
Finja Ruppin, Tel.: 04307/811228 - Mail: finja.ruppin(at)stadt-schwentinental.de 
Michael Stubbmann, Tel.: 04307/811223 - Mail: michael.stubbmann(at)stadt-schwentinental.de 

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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