Änderungen im Bereich des Passwesens zum 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 gibt es einige Änderungen im Bereich des Passwesens:

  1. Wegfall der Kinderreisepässe. Ab dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte und über den 01.01.2024 gültige Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit.
     
  2. Die Gebühr für den biometrischen Reisepass ab 24 Jahren erhöht sich um 10,00 EUR. Dieser kostet dann 70,00 EUR statt bisher 60,00 EUR. 

 

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