Bauleitplanung

Die Gemeinden stellen den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne als sogenannte „Bauleitpläne“ auf.
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bindet in erster Linie die Gemeinde selbst.
Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für Teilbereiche des Gemeindegebietes. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes wird als „Bauleitplanung“ bezeichnet.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bauleitplanungen der Stadt Schwentinental. Sämtliche Bekanntmachungen der Stadt – auch zu den Bauleitplanverfahren – finden Sie hier.

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Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligt die Stadt Schwentinental die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Sofern eine Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, finden Sie im Folgenden neben den Auslegungsunterlagen auch die hierzu veröffentlichten ortsüblichen Bekanntmachungen.

Die Bauleitplanung schreibt verschiedene Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Die hier veröffentlichten Unterlagen können Sie auch beim Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt im Rathaus einsehen. Auf Wunsch erläutern Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen die Inhalte der jeweiligen Planung.


1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin oder alternativ durch Veröffentlichung/ Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

  • Unter diesem Schritt sind derzeit keine Planungen veröffentlicht.

 

2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt einsehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die im Anschluss zusammen mit Auslegungsunterlagen veröffentlicht werden.

Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadt Schwentinental, Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental, schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

  • Unter diesem Schritt sind derzeit keine Planungen veröffentlicht.

 

Rechtskräftige Bauleitpläne

Der wirksame Flächennutzungsplan sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Schwentinental nebst Begründungen und zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:

Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung in den o.g. Portalen kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergehen. An dieser Stelle finden Sie daher die zwischenzeitlich wirksam gewordenen und noch nicht veröffentlichten Pläne.

Darüber hinaus können Sie die rechtskräftigen Bauleitpläne jederzeit im Rathaus der Stadt Schwentinental einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auskunft erteilen die unten genannten Ansprechpartner.

Hinweis:
Die hier und in den genannten Portalen bereitgestellten Informationen dienen Auskunftszwecken. Sie ersetzen keine baurechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der veröffentlichten Bauleitpläne wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist nur das ausgefertigte Originalexemplar, welches bei der Stadt Schwentinental, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt, eingesehen werden kann.

Ansprechpartner

Petra Finkeldey

Bauvorhaben Gewerbegebiete, Bauleitplanung

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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