Ortsrecht

Die Kommunen haben das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln.

Mit dieser sogenannten "kommunalen Selbstverwaltung" ist das Recht verbunden, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Darüber hinaus existieren innerhalb jeder Gemeinde weitere Vorschriften, die der funktionellen Organisation dienen und eine Arbeitsgrundlage für die Stadtvertretung, die Ausschüsse und die Verwaltung darstellen. Die Sammlung dieser Vorschriften einer Kommune wird "Ortsrecht" genannt.

Rechtsgrundlagen zum Erlass von Ortsrecht finden sich insbesondere in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie in weiteren speziellen Vorschriften.

Auf den kommenden Seiten finden Sie eine Auswahl des Ortsrechtes der Stadt Schwentinental.

Hinweis:
Bei der Auflistung handelt es sich um nicht-amtliche Texte. Sämtliche Vorschriften werden zur besseren Lesbarkeit in einer „konsolidierten Lesefassung“ zum Download bereitgestellt, die auch evtl. Änderungen beinhaltet.
Obgleich die Stadt bestrebt ist, den Vorschriftenbestand zeitnah zu aktualisieren, wird für die Aktualität und Richtigkeit des Inhaltes keine Garantie übernommen. Gleiches gilt für die Vollständigkeit der vorliegenden Auflistung. Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind einzig die ortsüblich bekanntgemachten jeweiligen Originalurkunden bzw. Originaldokumente.

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

Newsletter-Anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden