Bürgervorsteher

Bürgervorsteher Uwe Janz

Die Bezeichnung „Bürgervorsteher“ führt nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) der Vorsitzende der Stadtvertretung. Am 15.06.2023 wurde Uwe Janz für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zum Bürgervorsteher der Stadt Schwentinental gewählt.

 

1. stellv. Bürgervorsteher
Ulf Sonnabend

 

2. stellv. Bürgervorsteherin
Marianne Hill

 

Wahl des Bürgervorstehers

Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte eine Bürgervorsteherin bzw. einen Bürgervorsteher als Vorsitzende bzw. Vorsitzenden. Die Wahl erfolgt in der Regel in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl. Eine Person ist gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

Aufgaben

Die Aufgaben des Bürgervorstehers sind in der Gemeindeordnung (u.a. §§ 34, 37, 38, 42,) beschrieben.
Der Bürgervorsteher

  • vertritt die Belange der Stadtvertretung gegenüber dem Bürgermeister
  • setzt nach Beratung mit dem Bürgermeister die Tagesordnung für die Stadtvertretung fest
  • leitet die Verhandlungen der Stadtvertretung, sorgt für den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf und übt das Hausrecht aus.
  • vertritt die Stadtvertretung in gerichtlichen Verfahren.

 

Vertretung der Stadt

Der Bürgervorsteher vertritt die Stadtvertretung nach außen.

Bei öffentlichen Anlässen vertreten der Bürgermeister und der Bürgervorsteher die Stadt nach außen. Sie stimmen ihr Auftreten miteinander ab.

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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