Gewerbegebiet Dreikronen

Die Stadt Schwentinental erweitert derzeit das vorhandene Gewerbegebiet Dreikronen im Bereich der Preetzer Chaussee in östliche Richtung um eine rd. 7 ha große und bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, die unmittelbar östlich an das vorhandene Gewerbegebiet anschließt und im Norden durch die Gemeindestraße Heidbergredder begrenzt wird. Ziel der Stadt ist es, durch Bereitstellung von zusätzlichem Gewerbebauland Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe, insbesondere aus Schwentinental und der gesamten KielRegion, zu bieten und somit einen Beitrag zur Entwicklung mittelständischer Gewerbestrukturen mit entsprechenden Arbeitsplatzangeboten zu leisten.

Die Roherschließung der Gewerbegrundstücke wird voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen sein. Weiterhin werden von den zuständigen Versorgungsträgern Anschlussmöglichkeiten an das Frischwasser-, das Gas-, das Strom- und das Breitbandnetz geschaffen.

 

Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gewerbegebietserweiterung erfolgt durch den Bau einer Stichstraße mit Anbindung an die Preetzer Chaussee. Bei der Preetzer Chaussee handelt es sich um eine zur Gemeindestraße abgestufte ehemalige Bundesstraße, deren Leistungsfähigkeit zur Aufnahme des zusätzlichen gewerblichen Verkehrs aufgrund der großen Ausbauquerschnitte vorhanden ist. Die östlich der geplanten Gewerbegebietserweiterung bestehende Anbindung der Preetzer Chaussee an die L 52 verbindet die geplante Gewerbegebietserweiterung auf kurzem Wege mit dem überörtlichen Straßennetz.

Derzeit stehen noch ca. 2,7 ha Gewerbeflächen (Nettobauland) zur Verfügung, die in einem  transparenten und fairen Vergabeverfahren vorrangig an regionale Unternehmen vergeben werden sollen. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft Schwentinentals und der Region zu stärken, neue Arbeitsplätze schaffen und ökologisch nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen. Die neu anzusiedelnden Gewerbebetriebe müssen entsprechend ihren Firmenhauptsitz in Schwentinental gründen.

Da die Erschließung des Gewerbegebietes vom Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014-2020) mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)  gefördert wird, müssen die neu anzusiedelnden Gewerbetriebe den Vorgaben des Fördermittelgebers entsprechen und gewerbliche Wirtschaft im Sinne der Positivliste darstellen. Unternehmen der Negativliste können nicht berücksichtigt werden. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird es für die Käufer der Gewerbegrundstücke auch die Auflage geben, dass das erworbene Gewerbegrundstück innerhalb von 15 Jahren nicht ohne Zustimmung der Stadt veräußert oder Dritten zur Nutzung überlassen werden darf.

Der Verkaufspreis für das erschlossene Gewerbebauland wird 60 Euro/m²  zuzüglich der Kosten für die Erstellung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser und der Grundstücksanschlusskanäle sowie der Vermessungskosten und sonstiger allgemeiner Grunderwerbskosten betragen.

Das Bewerbungsverfahren um ein Gewerbegrundstück endete am 25. Januar 2021. Derzeit werden die zahlreichen Bewerbungen geprüft und ausgewertet. Wir bitten, von weiteren Bewerbungen abzusehen.

Die abschließende Vergabe der Gewerbegrundstücke im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 erfolgen.

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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