Der Bürgermeister

Der Bürgermeister leitet die Verwaltung, führt die Beschlüsse der Stadtvertretung aus und vertritt die Stadt Schwentinental nach außen.

Der Bürgermeister der Stadt Schwentinental ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hauptamtlich tätig. Bürgermeister Thomas Haß wurde am 08.03.2020 für die Dauer einer Wahlperiode von sechs Jahren zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Schwentinental gewählt.

1. stellv. Bürgermeister
Christoph Ache

 

2. stellv. Bürgermeister
Herbert Steenbock

 

Wahl des Bürgermeisters

Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters erfolgt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Zum Bürgermeister wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind.

Wahlergebnisse und weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Wahlen auf dieser Homepage.

Aufgaben

Die Aufgaben des hauptamtlichen Bürgermeisters sind in der Gemeindeordnung (u.a. §§ 16a, 27, 36, 55, 65) beschrieben. Der hauptamtliche Bürgermeister

  • leitet die Verwaltung
    Er organisiert die Arbeitsabläufe bei der Stadtverwaltung, ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich und Vorgesetzter der Beamten und Beschäftigten.
     
  • ist zuständig für Geschäfte der laufenden Verwaltung
    Dieses sind diejenigen Aufgaben, die üblicherweise im Rahmen der städtischen Aufgabenerfüllung anfallen, daher mit einer gewissen Regelmäßigkeit erledigt werden und die sachlich, finanziell oder politisch keine besondere Bedeutung haben (z.B. Einkauf von Büromaterial, Bewilligung von Sozialhilfe).
    Hierzu gehören auch die Vorbereitung der Beschlüsse der städtischen Gremien sowie deren Ausführung.
     
  • trifft Eilentscheidungen
    Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet der Bürgermeister, unabhängig von der grundsätzlichen Zuständigkeit, an. Dringend ist eine Angelegenheit, wenn keine rechtzeitige Entscheidung durch die Gemeindevertretung oder den Ausschuss ergehen kann, ohne dass erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen. Die Gründe für eine Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind dem originär zuständigen Gremium unverzüglich mitzuteilen.
     
  • trifft Entscheidungen in Angelegenheiten, die ihm von der Gemeindevertretung übertragen wurden
    Die Gemeindevertretung kann Entscheidungen unter anderem auf den Bürgermeister übertragen. Dieses kann allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss erfolgen.
     
  • unterrichtet die StadtvertreterInnen und informiert die EinwohnerInnen
    Der Bürgermeister nimmt an den Sitzungen der Stadtvertretung teil und ist verpflichtet, zu allen Aufgaben der Stadt Auskunft zu erteilen. Ihm ist auf Wunsch das Wort zu erteilen und er kann zu den Tagesordnungspunkten Anträge stellen. Über die Ausführung von Beschlüssen hat er dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten.

Die EinwohnerInnen sind über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu unterrichten. Diese Aufgabe fällt unter anderem ebenfalls dem Bürgermeister zu.

Vertretung der Stadt

Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Stadt. Er vertritt die Stadt sowohl rechtlich als auch repräsentativ nach außen.

Bürgermeister und Bürgervorsteher stimmen ihr Auftreten bei öffentlichen Anlässen miteinander ab.

Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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