Bitte nehmen Sie zum Jahreswechsel Rücksicht auf unsere Tiere!
Viele Wildtiere und Haustiere, insbesondere auch Hunde, erleben den Jahreswechsel häufig als schlimmste Jahreszeit.
Zum Schutz der Flora und Fauna sowie besonderer Gebiete ist daher ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet), das sogenannte „Natura 2000 Gebiet“ entlang der Schwentine und das Naturschutzgebiet (NSG) Altarm Untere Schwentine, zum Jahreswechsel verboten.
Mit einem Verzicht auf Feuerwerkswerkskörper können Sie zum Jahreswechsel 2022/23 einen wichtigen persönlichen Beitrag für unsere Umwelt leisten.