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Kanalsanierungsarbeiten im Gewerbegebiet „Ostseepark“ der Stadt Schwentinental und Hinweise auf Verkehrsbehinderungen

Festgestellt wurde, dass die in allen Straßen des Gewerbegebiets „Ostseepark“ verlegten Abwasserkanäle Schadstellen aufweisen. Eine Sanierung der Schadstellen ist dringend erforderlich, um Schmutz- und Niederschlagswasser auch künftig aus dem Gewerbegebiet ordnungsgemäß ableiten zu können.

Vielfach werden in den Straßen des Ostseeparks zur Reparatur der Schadstellen punktuelle Aufgrabungen vorzunehmen sein. Teilweise lassen sich die Schäden auch ohne Aufgrabungen von innen beseitigen (sog. Inlinerverfahren). Auch dann sind allerdings Verkehrsbehinderungen wegen in den Straßen aufgestellter Geräte und Fahrzeuge zu erwarten.

Die Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten hat in der Liebigstraße bereits begonnen und wird voraussichtlich bis zum Jahresende andauern. Wann etwa mit Fahrtrichtungssperrungen oder Vollsperrungen der Straßen im Ostseepark zu rechnen ist, stellt der beigefügte Lageplan dar. Umleitungen werden im Falle von Vollsperrungen jeweils vor Beginn der Bauarbeiten in den einzelnen Straßenabschnitten ausgeschildert.

Da die Standorte von Bauarbeiten auch innerhalb der betroffenen Straßenabschnitte u.U. täglich wechseln – es handelt sich also um eine Wanderbaustelle – und sich ebenso unvorhersehbare Beschleunigungen oder Verzögerungen der Bauarbeiten ergeben können, lassen sich derzeit weder Umleitungsstrecken allgemein verbindlich noch Ausführungszeitpunkte mit genauem Datum angeben. Mit der ausführenden Baufirma wurde jedoch vereinbart, dass – bei Bedarf täglich wechselnd - jeweils die Verkehrsführung gewählt werden soll, die mit den geringsten Verkehrsbehinderungen verbunden ist. Kundenparkplätze werden während der Bauarbeiten stets anfahrbar sein.

Die Straßenanlieger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch (Telefonnummer: 04307/811-252) oder per Mail (Mailadresse: petra.poehlmann(at)stadt-schwentinental) zu informieren, wenn sich während der Kanalsanierungsarbeiten Umstände ergeben sollten, die besondere Maßnahmen zur Erreichbarkeit einzelner Grundstücke erfordern. Entsprechende Informationen werden ggf. im Rahmen des Möglichen in den Bauzeitenplan bzw. in die Baustellenbeschilderung einfließen.

Die Stadtverwaltung wird ein besonderes Augenmerk darauf richten, das die mit den Bauarbeiten verbundenen Verkehrsbehinderungen für die Unternehmen und Kunden im „Ostseepark“ so gering wie möglich ausfallen. Zugleich bittet sie für die mit jedem Baustellenbetrieb unvermeidbar einhergehenden Verkehrsbehinderungen um Verständnis.

Abwasserbetrieb der Stadt Schwentinental

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