Aktuelles

Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 69 für den Kernbereich Ostseepark liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus

In der Stadtvertretung am 18.05.2020 wurde der Vorentwurf zu den Planungen im Kernbereich des Ostseeparkes beschlossen.

Zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Kernbereich Ostseepark“ verfolgten städtebaulichen Ziele hat die Stadtvertretung zusätzlich die zweite Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan beschlossen.

Wesentliches Ziel dieser Bauleitplanung ist die rechtlich erforderliche Überplanung des Gebietes und die Umsetzung des landesplanerischen Anpassungsverlangen sowie dabei auch der bauplanungsrechtliche Schutz der Versorgungsbereiche benachbarter zentraler Orte gem. § 2 Abs. 2 BauGB durch die Regelung und Steuerung der Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Ostseeparks.

Im Rahmen der Planziele für den Bebauungsplan sollen neben der Bestandssicherung der bestehenden Betriebe innerhalb der Sondergebiete auch festgesetzte Erweiterungsmöglichkeiten und Nutzungsänderungen ermöglicht werden, die eine Sicherung und Entwicklung des Einzelhandelsstandortes bei gleichzeitiger Begrenzung der Verkaufsfläche und Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen ermöglichen.

Die Unterlagen zum Vorentwurf liegen in der Zeit vom 15 Juni 2020 bis zum 24.07.2020 im Rathaus der Stadt aus. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.

 

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