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Rückschnitt von Hecken und Bewuchs sorgt für Verkehrssicherheit

Bunte Hecken, Sträucher, Bäume und Wildkräuter an der Grenze privater Grundstücke schaffen Lebensräume für Tiere und schützen die Privatsphäre der Bewohner.

Bei unbegrenztem Wachstum können sie aber die Nutzung von Verkehrswegen erschweren und so die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Insbesondere auf den Gehwegen sind Kinder, ältere Personen und Menschen mit Behinderungen dadurch gefährdet. Auch das Lichtraumprofil über und seitlich der Fahrbahn muss für große Fahrzeuge z.B. der Feuerwehr oder der Müllentsorgung freigehalten werden.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis hinter die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, sodass angrenzende Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen dauerhaft komplett nutzbar sind. Über den Verkehrsraum regende Äste müssen entfernt werden, wenn der Durchgang auf öffentlichen Flächen (2,50 m bei Geh- und Radwegen) und die Durchfahrt (regelmäßig 4,50 m bei Fahrbahnen) beeinträchtigt sind.

Auch Verkehrsschilder, Straßenlaternen und Einmündungen von Grundstücken müssen freigehalten werden. Der Gehweg sollte von Wildkräutern befreit werden, um das Entstehen von Stolpergefahren und Pfützen zu vermindern.

Die Stadtverwaltung überprüft die Verkehrswege im gesamten Stadtgebiet und weist die Verantwortlichen auf noch vorhandene Behinderungen hin. Besteht eine akute Gefährdung, sorgt die Verwaltung im Wege der Ersatzvorname für Verkehrssicherheit und stellt den Anliegern die anfallenden Kosten in Rechnung.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes telefonisch unter 04307/811-218 oder per Mail unter info(at)schwentinental.de zur Verfügung.

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Stadt Schwentinental

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