Aktuelles

Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl gesucht!
Im Herbst 2023 werden Haupt- und Hilfsschöffinnen- und –schöffen sowie Jugendschöffinnen und –schöffen für das Amtsgericht Plön und für die Strafkammern des Landgerichts Kiel für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt.

Bedeutung des Schöffenamtes
Ausführliche Informationen des „Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.“ erhalten Sie unter www.schoeffen.de.

Informationen zur Wahlperiode 2024 – 2028
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes sind im Jahr 2023 wieder neue Schöffinnen und Schöffen für die fünfjährige Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 zu wählen. 
Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt im Herbst 2023 von einem besonderen Ausschuss beim Amtsgericht Plön, indem aus allen kommunalen Vorschlagslisten Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht ausgesucht werden. Vorschlagslisten werden von allen Städten des Gerichtsbezirks aufgestellt und dann diesem Ausschuss übergeben. In den Vorschlägen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Für Schwentinental wird die Liste 10 Personen umfassen. 

Für die Jugendschöffenwahl erstellt die Stadt Schwentinental eine Vorschlagsliste mit den Daten von sechs weiblichen und sechs männlichen Personen. In diese Liste können Sie sich ab sofort eintragen lassen. Die benötigten Jugendschöffen werden im Herbst 2023 auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch den Schöffenwahlausschuss gewählt. Die Gewählten werden vom Amtsgericht schriftlich benachrichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de

Was macht eine Schöffin / ein Schöffe?
Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Schöffinnen und Schöffen arbeiten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter unter dem Vorsitz einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters beim Amtsgericht oder beim Landgericht in der Strafgerichtsbarkeit. Sie sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und, im Falle einer Verurteilung, die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist.

Das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen kann nur von deutschen Staatsangehörigen ausgeübt werden, sie sollen mindestens 25 und maximal 69 Jahre alt sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. In die Schwentinentaler Vorschlagsliste können natürlich nur Personen aufgenommen werden, die mit alleiniger oder Hauptwohnung in Schwentinentnal gemeldet sind. Nicht wählbar sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Darüber hinaus können Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener nicht gewählt werden. 

Auch die Parteien, Organisationen aus der kirchlichen und sozialen Arbeit, Vereine und Wohlfahrtsverbände sowie Vereinigungen wie von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sind aufgerufen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen.

Interessierte melden sich bitte bis zum 12.04.2023 (Jugendschöffen) und bis zum 15. Mai 2023 (Erwachsenenschöffen) beim Ordnungsamt der Stadt Schwentinental im Rathaus, Zimmer 4, Telefon 04307 / 811 - 228 oder per E-Mail unter info@stadt-schwentinental.de.

Der Bewerbungsbogen kann unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich das Bewerbungsformular unter www.schoeffenwahl2023.de herunterzuladen, es auszufüllen und an die Stadtverwaltung zu senden.

Die erbetenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nur für dienstliche Belange verwendet.

Rechtsgrundlagen:
Gerichtsverfassungsgesetz  (GVG), Deutsches Richtergesetz (DRiG)


Schwentinental, 01.03.2023

Stadt Schwentinental
Der Bürgermeister

Bewerbungsformular Schöffe

Bewerbungsformular Jugendschöffe

 

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Stadt Schwentinental

Theodor-Storm-Platz 1 24223 Schwentinental Telefon 04307 811-0 Telefax 04307 811-201 E-Mail info@stadt-schwentinental.de

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