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Zugeparkte Straßen werden nicht gestreut

Leider wurden in den vergangenen Jahren vermehrt festgestellt, dass Straßen nicht oder nur mit erheblichen Risiken befahrbar waren. Dies lag v.a. daran, dass Straßenkreuzungen, Einmündungsbereiche, Wendehammer und Straßenabschnitte nicht durchgängig befahrbar waren, weil sie durch geparkte Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten oder im Wendehammer sogar Mittig zugestellt waren. Für den Winterdienst bedeutet die Situation, dass Straßenabschnitte nicht geräumt und gestreut werden können. Oft reicht schon eine einzige Engstelle aus!

Eine Durchfahrtsbreite von mindesten 3 m benötigt ein Räumfahrzeug um Schäden an parkenden Fahrzeugen zu vermeiden und durchzukommen. Nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse und in dem Ihrer Mitmenschen Rücksicht auf den Winterdienst und parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass eine Durchfahrt für die Räumfahrzeuge mit den großen Gerätschaften möglich ist.

 

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