Satzungen

Die Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Dieses ist in § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein geregelt. Die Entscheidung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen obliegt gemäß § 28 GO der Stadtvertretung.

 

Stadt Schwentinental

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